Zeitreisemaschine EKST Investitionsabzugsbetrag

Kaum zu glauben: Mit dem IAB können gutverdienende AN, Freiberufler, Selbständige, die bereits in den Vorjahren gezahlten Steuern rückwirkend in Kapital umwandeln. Der Staat lenkt Geld, mit gigantischer Förderung, in die erneuerbaren Energien, heißt die Ausgaben können abgesetzt werden, bevor sie überhaupt getätigt wurden.

Möglich macht das ein Investitionsabzugsbetrag, mit dem 50 % der geplanten Ausgaben, bereits 3 Jahre vor der Anschaffung, geltend gemacht werden!

Aktuell betreuen wir große Anlagen, z.B. in Marlow, Stendal und Süddeutschland, mit einer Mindestzeichnung von 100.000 € bis max. 2 Mio. € pro Einzelkunde. 

Beispiel Invest 400.000 €: Gutverdiener-Kunde/in im Spitzensteuersatz erhält rückwirkend, für z.B. die letzten 2 Steuerjahre, eine Erstattung von bis zu 95.000 €, ggf. zzgl. Kirchensteuer. Wenn die Anlage an das Netz geht, fließt eine weitere zusätzliche Sonderabschreibung, mit ca. 24.000 €, bzw. fließen im „Optimierungsmodell Rechtsformwechsel“ weitere Steuervorteile von bis zu 190.000 €, ggf. zzgl. Kirchensteuer.

Gemäß diesem Beispiel liegt die Differenz-Finanzierung, je nach Modell zwischen 62.000 € bis max. 280.000 € und läuft entweder aus Eigenkapital, über Bankmodelle oder über unsere Finanzierungsmodelle „Unternehmensberatung Rechtsformwechsel“. 

Je nach Höhe der Finanzierung und je nach Modell liegen die Renditen, wegen der hohen Förderung, in einem Bereich von 8 % bis 50 %, zzgl. Inflationsschutz.

Alles erschreckend große Zahlen, die sich natürlich nur aus den steuerlichen Sondereffekten und aus der Nutzung legaler Vorteile ergeben, da der Staat aktuell viel Geld seiner vermögenden Bürger in die erneuerbaren Energien lenkt.

Durch den Fakt eines statischen Investments können Kunden sicherlich von vielen stressfreien Jahre ausgehen und profitieren zusätzlich:

3 Kopie

Beispiel Anlage Marlow: Mit 30 jähriger Garantie, Inflationsschutz & Grundsicherung

Bitte schauen Sie sich mit diesem Link mein -QUASI PFLICHTVIDEO- für erfolgreiche Unternehmer/innen, Freiberufler, Steuerberatungen, Gutverdiener & Eigentümer an.

Vom Thema geht es um legale Steuer- und Rechtsformoptimierungen, die Betriebsübergabe, den Schutz des eigenen Vermögens und um die leise eingeführten Änderungen der §§ 177-198 BewG (Bewertungsgesetz), von dem alle Immobilienbesitzer, mit den ab 2023 wirkenden, oftmals dramatischen Steuererhöhungen stark betroffen sind.

Pflichtvideo

erfogreiche Unternehmer

Zoom Call

Termin vereinbaren

Gutschein

Beratung

Wir freuen uns über eine Terminvereinbarung
und nutzen Sie gerne unseren Beratungsgutschein